Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma eCon GmbH & Co. Kg
für die Vermietung von Equipment und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen
I Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Equipment sowie für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen durch die Firma eCon GmbH & Co. Kg. Abweichende oder entgegenstehende Geschäfts- oder Mietbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn eCon GmbH & Co. Kg erkennt diese vollständig oder teilweise ausdrücklich an.
II Leistungsumfang
Die von eCon GmbH & Co. Kg geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich nach dem geschlossenen Vertrag und den ergänzenden Bestimmungen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
III Weiterleitung und Überlassung an Dritte
(1) Alle im Rahmen der Vertragsschließung erstellten Dokumente, insbesondere das Angebot von eCon GmbH & Co. Kg, dürfen nicht ohne schriftliche Einigung beider Vertragsparteien an Dritte weiter geleitet werden.
(2) Der Vertragspartner darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher Zustimmung von eCon GmbH & Co. Kg Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen.
IV Pflichten des Vertragspartner
(1) Der Vertragspartner hat die Mietsache für die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Be- und Entladezeit sowie Probe- und Veranstaltungszeit schonend zu behandeln und eventuelle Hinweise von eCon GmbH & Co. Kg sind in Bezug auf die Mietsache zu beachten. Hierzu sind zuverlässige (Aufsichts-)Personen auszuwählen, die ab dem Zeitpunkt des Anlagenaufbaus die Überwachung der Ton- und Lichtanlage, sowie Regiepulte übernehmen.
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, das bereitgestellte Equipment vor Beschädigung und Verlust, insbesondere vor unsachgemäßer Behandlungen Dritter, Witterungseinflüssen, Brand, Vandalismus und Diebstahl, zu schützen. Dies gilt ebenso zwischen den Aufbau-, Probe-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten.
(3) Dem Vertragspartner trifft die Obliegenheit nach Übernahme der Mietsache diese zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, vornehmlich schriftlich, gegenüber eCon GmbH & Co. Kg anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auftritt.
(4) Der Vertragspartner haftet für sämtliche Schäden, welche an der Mietsache und/oder am Eigentum und Vermögen Dritter dadurch entstehen, dass er den Mangel schuldhaft nicht oder verspätet eCon GmbH & Co. Kg meldet.
(5) Der Vertragspartner trägt Sorge dafür, dass alle elektrischen Einrichtungen nach den Bestimmungen der VDE bzw. dem örtlichen EVU entsprechend installiert sind.
(6)Während des Betriebes der Ton- und Lichtanlagen darf die Stromzufuhr nicht unter Last unterbrochen werden. Bei Nichtbeachtung wird der Vertragspartner für alle dadurch entstandenen Schäden haftbar gemacht.
(7)Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Ort an dem die Leistung erbracht werden soll, entsprechende Eignung aufweist. Zudem ist es die Aufgabe des Vertragspartner vor Stattfinden der Veranstaltung ggf. behördliche Genehmigungen einzuholen, insbesondere die Veranstaltung der GEMA anzumelden und die entsprechende Vergütung an die GEMA zu entrichten.
(8)Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Falle einer Inanspruchnahme der Dienstleistung von eCon GmbH & Co. Kg die Dienstleistenden Techniker oder ähnliche bei einer Arbeitszeit über 5 Stunden mit einer warmen Mahlzeit und Getränken zu versorgen. Kommt der Veranstalter/Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, können die Kosten bzgl. der Verpflegung zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
V Kündigung
Für den Fall der Kündigung schuldet der Vertragspartner eCon GmbH & Co. Kg die nvereinbarte Vergütung in Höhe von: 50 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn, 85 % des Leistungspreises bis 7 Tage vor Vertragsbeginn, 95% des Leistungspreises bis 4 Tage vor Vertragsbeginn, sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
VI Gewährleistung/Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- bzw. Haftungsvorschriften.